Die Fortbildung zum/zur Fachwirt/in ist eine Aufstiegsfortbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz.
Sie obliegt demnach nach § 54 BBiG dem Zuständigkeitsbereich der einzelnen Landesärztekammern.
Ziel ist der berufliche Aufstieg für Medizinische Fachangestellte oder Arzthelfer/innen.
In größeren Arztpraxen, kleineren und mittleren Gesundheitseinrichtungen sind zunehmend Fachkräfte gefragt, die sich nicht nur mit medizinischen Fragen auskennen, sondern auch verantwortliche Aufgaben im Praxismanagement und der Patientenbegleitung übernehmen.
Der/Die Fachwirt/in kann z.B. als Datenschutz- und als Qualitätsmanagementbeauftragte eingesetzt werden, kümmert sich um die Einhaltung des Medizinproduktegesetzes, entlastet den Arzt bei der MFA-Ausbildung und im Personalbereich, hat Risikopatienten besonders im Blick und fördert die Teamentwicklung.
Darüber hinaus hat er/sie sich in mindestens einem medizinischen Bereich spezialisiert.
Mit der Aufstiegsfortbildung zum/zur Fachwirt/in qualifizieren sich MFA für eine leitende Position im Praxisteam.
Der/Die Fachwirt/in in der ambulanten medizinischen Versorgung erwirbt die Kompetenz, Führungsfunktionen im Team des niedergelassenen Arztes oder anderer ambulanter Einrichtungen der medizinischen Versorgung wahrzunehmen. Er/Sie führt anspruchsvolle und/oder spezialisierte Aufgaben in den Bereichen Medizin, Patientenbegleitung und Koordination sowie Praxisführung durch. Im Einzelnen ist er/sie zuständig für folgende Aufgabenbereiche, die er/sie im Rahmen der Delegation durch den verantwortlichen Arzt eigenständig durchführt:
Der/Die Fachwirt/in führt das im Berufsbild Medizinischen Fachangestellte/n bzw. Arzthelfer/in angelegte „All-Round-Prinzip“ einer Fachkraft sowohl für den medizinischen wie für den administrativ-verwaltungsbezogenen Bereich auf höherem Niveau, d. h. mit zusätzlichen Kompetenzen, fort.
Er/Sie nimmt an herausgehobener Funktion/Position in kleineren und mittleren Gesundheitseinrichtungen, z. B. in Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren innerhalb eines Teams spezifische Fach- und/oder Führungsverantwortung gegenüber nichtärztlichen Mitarbeitern wahr.
Damit trägt er/sie zur Entlastung des Arztes wesentlich bei.
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